Land steht weiter fest zur Stadtbahn… und stellt Aussagen von Landräten klar

laut GEA vom 30.04.2016 (hier….)

Verkehrsministerium tritt den Landräten entgegen

Land steht weiter fest zur Stadtbahn

Das Verkehrsministerium tritt jüngsten Äußerungen der Landräte Thomas Reumann (Reutlingen) und Joachim Walter (Tübingen) entgegen, wonach sich die Landesregierung nicht mehr an die gemeinsame Abstimmung bezüglich der Umsetzung des ersten Moduls für die Regional-Stadtbahn gebunden fühle. Dies sei »nicht nachvollziehbar«, schreibt das Verkehrsministerium in einer Pressemitteilung. Das Gegenteil sei der Fall: Das Projekt Regionalstadtbahn Neckar-Alb gelte in Stuttgart weiterhin als »sehr wichtiges und zukunftsweisendes Vorhaben«.

»Nicht nachvollziehbar«

Nach einem Beschluss des Ministerrats vom November 2014 melde das Land dieses Vorhaben in der gleichen Weise wie elf andere große Infrastrukturprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr beim Bund zur Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an und unterstützt es durch die Übernahme des üblichen Landesanteils in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei die Behauptung der Landräte, »dass der Bund angeblich seine Unterstützung für die Regionalstadtbahn davon abhängig mache, dass das Vorhaben vom Land gegenüber den schon viel länger angemeldeten anderen ÖPNV-Projekten bevorzugt behandelt«, so die Interpretation des Verkehrsministeriums. Diese Darstellung entspreche nicht dem Stand der Gespräche, die das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mit dem Bundesverkehrsministerium bisher geführt habe.

Zügig Antrag stellen

In diesen Gesprächen habe der Bund dem Land gegenüber bislang immer zu einer zügigen Antragstellung geraten. Ein Vorziehen der Regionalstadtbahn in der Projektliste wäre gegenüber den Trägern der anderen Projekte »nicht fair und nicht zu rechtfertigen«.

Dennoch sicherte das Land zu, dass die Regionalstadtbahn im Falle einer GVFG-Nachfolgeregelung in der daraus folgenden Förderung vorrangig behandelt wird.

Allerdings wäre auch die wiederholt geforderte Übernahme sämtlicher Risiken von möglicherweise ausfallenden Bundesmitteln durch das Land nicht möglich und gegenüber den Projektträgern anderer ÖPNV-Vorhaben, die selbst ihre Risiken übernehmen, nicht vermittelbar.

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